Bekanntlich ist Oliver Kahn ja aufgrund fehlerhaften Umgangs mit einem ganz besonderen Saft für das CL-Viertelfinal-Hinspiel gegen Milan gesperrt worden. Die Bayern wollten für eine Reaktion die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die scheint nun eingetroffen zu sein.
Mit einem Urteil in der Berufung ist wohl erst kurz vor Anpfiff zu rechnen.
Die endgültige Entscheidung im Fall Kahn dürfte Anfang kommender Woche fallen.
Da kann Kahn ja vorher nochmal auf’s Klo gehen.
Ach ja und wie gewohnt kommt tröpfchenweise noch ein wenig mehr der skandalösen Ereignisse rund um den Pinkelbecher ans Tageslicht:
Auch abgesehen von diesem Ausraster soll Kahn gegen das Doping- Reglement verstoßen haben. Demnach sind die nach einer Partie für die Dopingprobe ausgelosten Profis verpflichtet, die Kontrollstation „unmittelbar nach Spielende“ aufzusuchen. Kahn soll aber erst einmal unter die Dusche gegangen sein.
Beweise vernichten. Oder Urin vom Kollegen abzapfen.
😉